Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist von großer Bedeutung, da sie nicht nur vor gesundheitlichen Problemen schützt, sondern auch vor dem Verlust des Einkommens. Besonders junge Menschen unterschätzen das Risiko, berufsunfähig zu werden. Statistiken zeigen, dass im Durchschnitt jeder vierte Arbeitnehmer von Berufsunfähigkeit betroffen ist. Die Berufsunfähigkeit kann jeden treffen und im Ernstfall kann dies zu Existenznot führen. Psychische Erkrankungen stellen dabei die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit dar, während Unfälle nur einen geringen Anteil ausmachen.
Die Entscheidung des Versicherers, einen als berufsunfähig einzustufen, ist nicht endgültig. Es besteht die Möglichkeit, dass die Rente gestoppt wird, wenn es einem irgendwann besser geht oder sich die Versicherung geirrt hat. Das bis dahin erhaltene Geld muss jedoch nicht zurückgezahlt werden.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung gewährt eine monatliche Rente, deren Höhe sich nach dem zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses erzielten Einkommen richtet. Zudem spielen die Vorgaben des Versicherers eine Rolle. Oftmals besteht die Möglichkeit, bis zu 70 Prozent des Bruttogehalts als monatliche Rente zu erhalten. Ein Leistungsantrag muss gestellt werden, gefolgt von einer Leistungsprüfung durch den Versicherer. Die medizinische Prognose entscheidet darüber, ob man als berufsunfähig oder arbeitsunfähig eingestuft wird. Letzteres gilt, wenn man nur vorübergehend nicht in der Lage ist, seiner Tätigkeit nachzugehen. Wenn sich der Zustand verbessern kann, wird man nicht als berufsunfähig eingestuft und erhält dementsprechend auch keine Leistungen. Stattdessen erhält man Krankengeld, welches zunächst vom Arbeitgeber und nach Ablauf von sechs Wochen von der Krankenkasse gezahlt wird. Gesetzlich Versicherte haben maximal 78 Wochen Anspruch auf Krankengeld innerhalb von drei Jahren, wobei maximal 70 Prozent des Bruttolohns ausgezahlt werden. Ohne Berufsunfähigkeitsversicherung hat man keinen Anspruch auf Rente, falls man nicht mehr arbeiten kann. Daher ist es wichtig, diese Versicherung abzuschließen, um im Ernstfall den finanziellen Ruin abzuwenden.
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